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Die Wichtigkeit barrierefreier Webseiten

Datum

19.09.2024

Kategorie

Online-Marketing

Das sollten Unternehmen über die Barrierefreiheit von Webseiten wissen

In der digitalen Welt von heute ist eine professionell gestaltete Website das Aushängeschild eines jeden Unternehmens. Doch was passiert, wenn Menschen aufgrund von Barrieren diese nicht nutzen können? Barrierefreiheit im Internet ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit, um allen Menschen – unabhängig von ihren Fähigkeiten – einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Insbesondere Unternehmen sollten sich dieser Verantwortung bewusst sein: Eine barrierefreie Website erweitert nicht nur die potenzielle Zielgruppe, sondern wird ab 2025 durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wie Sie von einer barrierefreien Website profitieren und welche Maßnahmen wichtig sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist Barrierefreiheit im Web?

Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass eine Website für alle Menschen zugänglich ist – unabhängig von persönlichen oder technischen Einschränkungen. Es geht darum, dass alle Besucher die Inhalte einer Website lesen, verstehen und mit ihnen interagieren können – auch wenn sie auf assistive Hilfsmittel angewiesen sind. Digitale Barrierefreiheit ermöglicht es somit allen Menschen, ein Internetangebot ohne Einschränkungen zu nutzen.

Warum sind barrierefreie Websites notwendig?

Barrierefreie Websites sind für alle Unternehmen wichtig. In Deutschland leben rund 7,9 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (Stand: Ende 2023). Durch die Gestaltung einer barrierefreien Website erreichen Unternehmen eine größere Zielgruppe und mehr potenzielle Kunden. Barrierefreiheit nützt jedoch nicht nur Menschen mit Behinderungen. Sie verbessert auch die Bedienbarkeit der Website und führt zu einer höheren Zufriedenheit aller Nutzer.

Darüber hinaus wird Barrierefreiheit ab Mitte 2025 verpflichtend. Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das Unternehmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen wie dem Onlinehandel und Telekommunikationsdienstleistungen verpflichtet. Unternehmen, die gegen das BFSG verstoßen, müssen mit Strafen rechnen. Es bleibt jedoch noch genug Zeit, die eigene Website den rechtlichen Anforderungen entsprechend anzupassen.

Das Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)

Das BFSG zielt darauf ab, digitale Barrieren abzubauen und Inklusion zu fördern. Es soll allen Menschen die Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglichen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, älteren Personen und Menschen mit wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien. Das BFSG basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 AA, die Standards und Best Practices für barrierefreies Webdesign festlegen.

Warum sollten Unternehmen barrierefreie Websites anbieten?

Es gibt viele Gründe, warum barrierefreie Websites wichtig sind:

  • Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit: Barrierefreiheit macht Ihre Website für mehr Menschen zugänglich.
  • Positives Image: Barrierefreiheit signalisiert soziale Verantwortung und stärkt das Image des Unternehmens.
  • Verbesserte Usability und SEO: Barrierefreiheit steht nicht im Widerspruch zur Suchmaschinenoptimierung (SEO) und User Experience (UX). Maßnahmen wie leicht lesbare Schriftarten, ausreichende Zeilenabstände und die korrekte Verwendung der Überschriftenstruktur verbessern auch die Barrierefreiheit.

Barrieren erkennen und abbauen

Eine Website ist barrierefrei, wenn sich Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder beim Verarbeiten von Informationen nicht negativ darauf auswirken, wie das Web genutzt wird. Konkrete Barrieren sind zum Beispiel:

  • Menschen mit einer Sehbehinderung haben Schwierigkeiten, Texte oder Formularfelder zu erkennen, wenn sie nur einen geringen Kontrast zum Hintergrund haben.
  • Gehörlose und schwerhörige User können Videos ohne Untertitel nicht nutzen.
  • Blinde Menschen können Webseiten nicht richtig nutzen, wenn Bilder, Formulare und Buttons nicht textlich beschrieben werden.

Was macht eine Website barrierefrei?

Eine barrierefreie Website ist ein Webangebot, das ohne zusätzliche Installationen oder technische Einschränkungen für jeden zugänglich ist. Es geht nicht nur darum, Menschen mit physischen und / oder psychischen Beeinträchtigungen zu unterstützen, sondern generell allen Nutzern die Inhalte und Interaktionsmöglichkeiten der Website zugänglich zu machen. Doch was genau zeichnet eine barrierefreie Website aus?

  1. Kontrastreiche Darstellung: Farben und Kontraste spielen eine entscheidende Rolle für die Zugänglichkeit. Eine kontrastreiche Darstellung sorgt dafür, dass Texte auch bei schlechten Lichtverhältnissen oder Sehschwächen lesbar bleiben.
  2. Screenreader-Kompatibilität: Screenreader sind spezielle Ausgabegeräte, die vor allem blinden Menschen die Navigation durch eine Website ermöglichen, indem sie sämtliche Inhalte und Elemente (wie Grafiken und Text) vorlesen. Die Verwendung von HTML-Tags sowie ARIA-Rollen und -Attributen verbessert die Bedienbarkeit und Beschreibung der Inhalte für Screenreader-Benutzer.
  3. Anpassbare Schriftgröße: Für eine optimale Lesbarkeit muss die Textgröße anpassbar sein. Alle Webseitentexte sollten bis zu 200 % per Browser vergrößert werden können, ohne dass es zu einem Verlust von Inhalten oder Funktionalitäten kommt.
  4. Tastaturnavigation: Webseiten müssen vollständig mit der Tastatur navigierbar sein. Sichtbare Fokushervorhebungen sind wichtig, damit Nutzer immer wissen, wo sie sich gerade befinden. Dies erleichtert die Navigation für alle, die keine Maus verwenden können.
  5. Videos mit Untertiteln: Untertitel sind entscheidend, um Menschen mit Hörbeeinträchtigungen den Zugang zu Videoinhalten zu ermöglichen. Sie sind jedoch auch in lauten Umgebungen hilfreich.

Vertrauen Sie für barrierefreies Webdesign auf die Expertise von United Media!

Wir von United Media gestalten bereits ein Jahr vor Inkrafttreten des BFSGs unsere Webseiten und Onlineshops barrierefrei. Um den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes frühzeitig gerecht zu werden, hat das Team von United Media erfolgreich an der Weiterbildung „Barrierefreies Webdesign nach BITV 2.0 & EN 301 549“ des renommierten Experience Design Instituts (XDi) teilgenommen.

Unsere Kolleginnen und Kollegen haben die Schulung mit dem international anerkannten Zertifikat „Barrierefreies Webdesign“ abgeschlossen, das als Maßstab für hohe Standards im Bereich der digitalen Barrierefreiheit gilt. Dieses Know-how erlaubt es uns, die digitalen Bedürfnisse aller Nutzer besser zu berücksichtigen und innovative Lösungen für eine zugängliche digitale Umgebung zu entwickeln.

Die frühzeitige Umsetzung dieser Maßnahmen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, Inklusion zu fördern und allen Menschen den Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen – und sie positioniert uns als Vorreiter im Bereich der Barrierefreiheit.

Fazit

Barrierefreiheit ist ab dem 28. Juni 2025 keine Option mehr, sondern Pflicht. Unternehmen sollten die kommenden rechtlichen Anforderungen als Chance begreifen, ihre Firmenwebsite zu optimieren, eine breitere Zielgruppe zu erreichen und ein positives Image zu fördern. Am Ende profitieren alle von einer barrierefreien Website – Nutzer und Unternehmen gleichermaßen!


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